Mit dem neuen BIV-Bulletin „Herkunftsnachweise für Grabmale“, welches in Zusammenarbeit mit dem AK Friedhof & Grabmal sowie den Landesinnungsverbänden erstellt wurde, sollen die unterschiedlichen Gesetzesvorgaben der Bundesländer im Hinblick auf Herkunftsnachweise für Grabmale dargestellt und deren Bedeutung für den praktischen „Verwaltungsalltag“ bei Grabmalgenehmigungen erläutert werden. Falls von den Friedhofsverwaltungen verbindliche Vorgaben bzgl. Herkunftsnachweis gemäß den Friedhofssatzungen oder Landesgesetzgebung bestehen, sollen (optionale) Formblätter für den Genehmigungsantrag beim Nachweis unterstützen.
Das Bulletin mit den optionalen Formblättern steht BIV-Mitgliedern über den Newsletter oder den internen Bereich der BIV-Homepage zur Verfügung. Auf Anfrage werden Friedhofsverwaltungen in Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen des BIV und den örtlichen Steinmetzbetrieben auch direkt beraten (Raphael Holzer, Technische Beratung, 069/570098-83 oder r.holzer@biv-steinmetz.de).